Österreich ist ja schon seit Jahren Vorreiter in Sachen E-Government, nicht nur EU-weit sondern, ich traue mich sogar zu sagen weltweit. Die Möglichkeiten sind recht breit gefächert, eine davon ist das digitale Signieren von PDF-Dokumenten mittels Bürgerkarte oder wie ich es verwende durch das Handy. Was man dazu braucht ist, wie der Name schon sagt: ein Handy und einen Login den man sich auf folgender Seite zulegen kann. Auch ein Video ist verfügbar. Ich für meinen Teil habe den Login durch FinanzOnline erhalten, um meinen Jahresausgleich zu machen.
So, sind alle Voraussetzungen erfüllt kann man sich ein Windows 8 Gerät schnappen und aus dem Store die App „Handy Signatur“ herunterladen. Nach der Installation startet man sie und bekommt eine schlichte Übersicht über die doch beschränkte Funktion. Meiner Erfahrung nach ist es aber wesentlich schneller, mittels der App PDFs zu signieren als über die Webseite, weil die Login/Legitimationszahl wesentlich geringer ist.
Über den Button PDF-wählen sucht man sich sein zu signierendes Dokument aus, lädt es hoch und kann sich danach einloggen um dem Dokument eine digitale Signatur zu verpassen. Nach Beendigung des Vorganges, kriegt man ein neues Dokument, welches digital signiert wurde. Man sieht dies dem Dokument nicht sofort an, aber die Signatur ist fest mit dem Dokument verbunden und kann nicht mehr getrennt werden.
Ein Frage bleibt offen: Was bringt mir das? Beispielsweise für die Übersendung von Verträgen, da die digitale Signatur laut Gesetz gleichgestellt der händischen Unterschrift ist. Mein Gegenüber kann sich also sicher sein, dass wirklich ich es war, der das Dokument signiert und versendet hat. Den Erfolg kann man natürlich auch überprüfen und zwar auf: https://pruefung.signatur.rtr.at/. Hier lädt man das signierte Dokument hoch und erhält sofort darauf einen Prüfbericht.
Schlussendlich kann man sagen, eine wahrlich praktische App und auch touch-freundlich. Sie sieht zwar nicht besonders toll aus hat aber eine einfache Menüführung, erfüllt ihren Zweck und ist stabil, Punkt.
Was man noch erwähnen sollte: Laut Signaturgesetz ist die digitale Signatur nicht nur mit der händischen Unterschrift gleichgestellt, sondern auch mit der “Schriftform”. Jedes digital signierte Dokument (auch wenn es elektronisch via E-Mail übermittelt wird) MUSS wie ein schriftliches Dokument behandelt werden.
Wenn also eine Kündigung nur schriftlich möglich ist, wie es in vielen AGBs steht, dann muss der Vertragspartner auch ein digital signiertes PDF via E-Mail anerkennen. -> Sehr praktisch!
Kann dir nur zustimmen, die Handysignatur funktionierte bis jetzt bei mir ausgezeichnet. Habe auch schon, wie in einem Beitrag meines Blogs beschrieben einen Handyvertrag damit gekündigt.